FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ja, eine Mitgliedschaft im Saale Wirtschaft e.V. ist keine Voraussetzung, um die SAWI-Card als Arbeitgeber einzuführen.

Sie können aus zwei unserer Standardlayouts wählen und entscheiden, ob Sie Ihr Unternehmenslogo auf der Kartenrückseite aufdrucken lassen möchten.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, die Vorderseite der Karte individuell zu gestalten. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

 

Für Arbeitgeber gibt es drei Preiskomponenten beim Einsatz der SAWI-Card. Die Kosten zur Anlage der Arbeitnehmer, die Gebühr pro Aufladung und nach Bedarf der Preis für das Aufdrucken des Unternehmenslogo auf die SAWI-Card.

Ab dem 01.01.2025 gelten folgende Standardpreise für Arbeitgeber:

  • einmalige Anlage Arbeitgeber: 99,- €
  • Jobkarte pro Arbeitnehmer: 2,50€*
  • Gebühr pro Aufladung: 1,50€
  • optional – schwarzes Unternehmenslogo: 99€ (auf der Standardkarte)
  • Individuell vereinbar ein 4-farbiges Unternehmenslogo
    (als eigene Edition bestellbar, Bsp. 200 Stck = 4,50€/Stck)

Für Nachbestellung von Karten für weitere Mitarbeiter oder Ersatzbeschaffungen im Falle eines Verlustes gelten die Standardpreise vom 01.01.2025.

* Mindestbestellmenge: 10 Karten pro Bestellung. 

** alle Preise sind Netto-Preise zzgl. der gesetzlichen MwSt.

Anfragen können Sie über unser Kontaktformular stellen. Die Karten werden direkt vom Saale Wirtschaft e.V. bestellt und Sie bekommen zeitnah die Anmeldeinformationen für die Webanwendung als Arbeitgeber, sowie die bestellten Karten an Ihre hinterlegte Postanschrift zugeschickt.

Ganz einfach über unser Kontaktformular. Für die Nachbestellung von Karten für weitere Mitarbeiter oder Ersatzbeschaffungen (bspw. bei Verlust) gelten die Standardpreise vom 01.01.2025.

In der Webanwendung für Arbeitgeber sind die an Sie geschickten Jobkarten mit den eindeutigen Kartennummern hinterlegt. Sie können dort die Karte auswählen und einen Mitarbeiter zuordnen.

Die SAWI-Card kann direkt in der Webanwendung für Arbeitgeber aufgeladen werden. Hier können Sie festlegen, welcher monatliche Betrag pro Mitarbeiter aufgeladen werden soll, welchen Grund die Aufladung hat, ob die Aufladung automatisch erfolgen soll und ob es ein Enddatum für die letzte Aufladung gibt. Die erste Aufladung erfolgt direkt mit dem Speichern.

Die SAWI-Card kann direkt in der Webanwendung für Arbeitgeber aufgeladen werden. Hier ist es möglich bis zu 12-mal im Jahr einen steuerfreien Betrag von bis zu 50€ monatlich pro Arbeitnehmer aufzuladen.

Falls Sie weitere Aufladungen vornehmen möchten, fragen Sie zu steuerlichen Aspekten bitte Ihren Steuerberater.

Nein, sie können in der Webanwendung für Arbeitgeber eine automatische monatliche Aufladung einrichten.

Ja, sie können in der Webanwendung für Arbeitgeber eine Sammelaufladung für alle Mitarbeiter anstoßen.

Technisch ist es möglich, einen Betrag von mehr als 50 € aufzuladen. Bitte beachten Sie jedoch, dass höhere Beträge in der Regel steuerpflichtig sind. Für genaue Informationen zur steuerlichen Behandlung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Ja, es ist möglich einmalige Aufladungen vorzunehmen. Sie können beispielsweise den Aufladungsgrund „Firmenjubiläum“ in der Webapp angeben. Parallel bestehende automatische monatliche Aufladungen bleiben unberührt von der manuellen Aufladung.

Bitte fragen Sie zu steuerlichen Aspekten Ihren Steuerberater.

Sie müssen sich hierzu in der Personal-App unter https://gssplt.avs.de/mvs/login anmelden. In der rechten Menüleisten finden sie eine Übersicht aller Auswertungen zu ihrem Unternehmen

Es gibt Monatsberichte für jeden Mitarbeiter und das gesamte Unternehmen. Ebenso gibt es Jahresberichte für jeden Mitarbeiter und das gesamte Unternehmen.

In der Webanwendung für Arbeitgeber können Sie die Jobkarte sperren. Damit kann die Karte nicht mehr am PoS (Point of Sales) eingelöst werden und das Guthaben wird auf 0€ gesetzt. Eine Ersatzkarte kann bestellt werden und das Restguthaben wird auf die Ersatzkarte übertragen. Die Ersatzkarte ist am nächsten Tag einsetzbar.

In der Webanwendung für Arbeitgeber können Sie den Austrittstermin des Mitarbeiters erfassen. Damit sind keine weiteren automatischen Aufladungen auf diese Karte möglich. Die Jobkarte verbleibt weiter im Besitz des Mitarbeiters, bis das darauf befindliche Guthaben verbraucht oder das Guthaben älter als 36 Monate ist.

Sie können mit der Ausgabe der SAWI-Card an die Mitarbeiter der Niederlassungen beginnen, wo es Akzeptanzstellen gibt.

Sollten die Mitarbeiter aus der Niederlassung, wo es keine Akzeptanzstellen gibt, regelmäßig in die Niederlassung kommen, wo es Akzeptanzstellen gibt können sie dort das Guthaben einlösen.

Wenn es noch keine Akzeptanzstellen in dem Ort gibt, Sie aber interessante Angebote kennen, sprechen Sie uns an. Wir prüfen dann, ob eine Erweiterung der Akzeptanzstellen in diesen PLZ-Bereich möglich ist.

Es wird ein Vertrag zwischen Ihrem Unternehmen und dem Saale Wirtschaft e.V. geschlossen. Bitte fragen Sie diesen über unser Kontaktformular an.

Das Guthaben auf der Jobkarte kann bei allen teilnehmenden Akzeptanzstellen eingelöst werden. Die Liste der teilnehmenden Akzeptanzstellen wird stetig erweitert. Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Stand auf unserer Webseite.

Nein, das ist nicht möglich.

Beispielsweise nutzt der Stadtring Rudolstadt eine Variante des AVS-Systems für die Rudolstadt Card. Diese ist jedoch als Rabattkarte aufgesetzt und kann technisch nicht mit der SAWI-Card kombiniert werden. Dagegen sprechen gesetzliche Regelungen, die die Kombination mit einer Rabattkarte untersagen.

Die SAWI-Card greift den Trend zu mehr Regionalität und Heimatverbundenheit im Kaufverhalten auf und bindet die Kaufkraft in der Region. Händler bekommen zudem ein weiteres Plus in der Positionierung gegenüber dem Onlinehandel.

Mittelfristig wollen wir die regionale Wertschöpfung weiterentwickeln und ein attraktives Angebot schaffen, von dem die Einwohner der Region als Konsumenten und Arbeitnehmer profitieren.

Die an Tankstellen vertriebenen Produkte stehen für eine sehr geringe regionale Wertschöpfung. Das Anbieten einer Tankstelle als Akzeptanzstelle würde dazu führen, dass ein Großteil des im SAWI-Card-System befindlichen Geldes nicht in der Region verbleibt, sondern abfließt.

Der Saale Wirtschaft e.V. ist bemüht, die Liste der teilnehmenden Akzeptanzstellen stetig zu erweitern und freut sich über neue Partner. Gern können Sie uns Läden, Restaurants, Dienstleister oder Freizeit- und Tourismusanbieter melden, die für Sie interessant sind.

Mit dem steuerfreien Guthaben ist eine gesetzliche Bedingung zur regionalen Einlösung des aufgeladenen Betrags verbunden. Regionalität definiert sich hierbei über die ersten beiden Ziffern der Postleitzahl. Konkret bedeutet es, dass ausgehend vom PLZ-Bereich 07, die angrenzenden PLZ-Bereiche 04, 06, 08, 95, 96, 98 und 99 möglich sind.

Ja, Sie können sich Ihr aktuelles Guthaben jederzeit über die Online-Guthabenabfrage anzeigen lassen. Hierfür benötigen Sie Ihrer Kartennummer und die Sicherheitszahl. Die Sicherheitszahl finden Sie auf der Rückseite der SAWI-Card unter dem Rubbelfeld.

Das durch den Arbeitgeber aufgeladene Guthaben hat eine Gültigkeit von 36 Monaten. Wird das Guthaben nicht innerhalb dieser Frist eingelöst, verfällt es.

Der PIN wird lediglich für die Guthabenabfrage benötigt. Der PIN ist nicht erforderlich beim Einlösen des Guthabens am Terminal.

Nein, das ist nicht möglich, da die Karte an den Arbeitgeber gebunden ist. Der neue Arbeitgeber muss eine neue Karte für Sie bestellen.

Im Falle eines Verlusts wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber. Dieser kann die Karte sperren, eine Ersatzkarte bestellen und das Restguthaben auf die Ersatzkarte übertragen. 

Ja, eine Mitgliedschaft im Saale Wirtschaft e.V. ist keine Voraussetzung, um eine Akzeptanzstelle der SAWI-Card zu werden.

Der Saale Wirtschaft e.V. übernimmt die einmalige Einrichtungsgebühr für die Akzeptanzstellen an dem SAWI-Card-System.

Pro Bezahlvorgang mit der SAWI-Card ist ein Disagio von 5% (Brutto) an den Saale Wirtschaft e.V. zu entrichten.

Für die Freischaltung des Terminals erhebt Ihr Zahlungsdienstleister ggf. Kosten. (Bsp.: Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt einmalig 10€ pro Terminal und 1,50€/Monat). Zusätzlich berechnet Ihnen der Netzbetreiber bei jeder Einlösung eine geringfügige Transaktionsgebühr, analog einer girocard-Kartenzahlung. Für weitere Details fragen Sie bitte bei Ihrer Bank oder Ihrem Zahlungsdienstleister nach.

Wöchentlich erfolgt ein Sammellauf, in dem der Guthabeneinsatz bei den Akzeptanzstellen durch das Konto des Saale Wirtschaft e.V. ausgeglichen wird. In diesem Schritt wird das Disagio abgezogen. Beispiel: Löst der Kunde ein Kartenguthaben von 100€ bei Ihnen ein, wird Ihnen vom Saale Wirtschaft e.V. ein Betrag von 95€ zurück überwiesen.

In der Regel sind verschiedene Aktionen (wie Zahlung, Stornierung, Guthabenabfrage, Einsatz von Restguthaben oder Kassenschnitt) direkt am Kartenterminal möglich. In den kurzen Videos sind die Bedienung der Terminals von CCV, ingenico, Verifone, und worldline erklärt.

Die AVS unterstützt aktuell folgende Netzbetreiber, über die im Hintergrund die Zahlungsabwicklung bei Nutzung eines entsprechenden Terminals abgewickelt werden kann.

Name Netzbetreiber aktuell

Name Netzbetreiber Historie

Payone

B+S-Card Service

Ingenico Payment Services (Payone)

Ingenico Payment Services

Six Payment Services

VÖB-ZVD Processing

VR Payment

CardProcess

Elavon

Elavon

Paysquare

Commerzbank

Paysquare

Paysquare

Concardis (Nexi)

Concardis

Concardis (Nexi)

Cardtech

InterCard

Intercard

FirstData /TeleCash

TeleCash

Bank-Verlag

Bank-Verlag

VÖB-ZVD Processing

VÖB-ZVD Processing

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LH Air Plus

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Lavego

Transact / epay

 

Bitte schicken sie eine Anfrage an avs-gutscheinkarte@avs.de. Die AVS wird abklären, wie Ihr Anbieter unterstützt wird.

Ja, das ist in der Kurzbeschreibung (Freischaltüberprüfung) beschrieben. Wählen sie einfach Ihren Terminal aus.

Sie geben den Verkaufsbetrag am Terminal ein und ziehen die SAWI-Card nach Aufforderung durch das Terminal. Die Zahlung wird nicht akzeptiert. Sie können die Zahlung mit den angedruckten Restguthaben anschließend wiederholen. Der noch offene Betrag muss dann mit Bargeld oder einer anderen Karte (EC oder Kreditkarte) beglichen werden. Das kurze Video erläutert den Vorgang.

Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass das Guthaben, das sich auf der Karte befindet oder befand, nicht als Bargeld ausgezahlt werden darf. Im Falle dass der Kunde Ware zurückbringt, sollten sie ihm einen Gutschein in Höhe des ursprünglich eingelösten Guthabens ausstellen.

Sie bekommen einen Zugang zur Webanwendung, in dem Sie einsehen können, welche Einlösungen stattgefunden haben und welchen Systembeitrag (Disagio) Sie entrichtet haben.

Ja, die mit der SAWI-Card getätigten Umsätze werden im Kassenschnitt ausgegeben.

Ja, es ist möglich die SAWI-Card als Zahlungsmittel in einen Onlineshop zu integrieren. Hierzu ist es erforderlich, den Webservice der AVS einzubinden. Eine Dokumentation des Webservices stellen wir Ihnen gern bereit.

Es wird ein Vertrag zwischen Ihnen als Akzeptanzstelle und dem Saale Wirtschaft e.V. geschlossen. Bitte laden Sie das Antragsformular herunter und senden Sie es an uns zurück. Wir lassen Ihnen dann umgehend den Vertrag zur Teilnahme als Akzeptanzstelle zukommen.

Der SAWI-Gutschein bietet vielfältige Möglichkeiten für Einkäufe, Erlebnisse und kulinarische Genüsse. Durch den Erwerb unterstützen Sie zudem die lokale und regionale Wirtschaft und tragen zu einer lebendigen Region bei.

Mit über 145 Akzeptanzstellen bieten wir Ihnen das größte und attraktivste Angebot in der Region.

Der SAWI-Gutschein kann während der Öffnungszeiten in einer der unten genannten Verkaufsstellen erworben werden.

Rudolstadt:

  • IGZ Innovations- und Gründerzentrum (info@igz-rudolstadt.de/ 03672-3080), Prof.-Hermann-Klare-Str. 6, 07407 Rudolstadt

Saalfeld:

Pößneck:

Der SAWI-Gutschein kann bei allen teilnehmenden Akzeptanzstellen eingelöst werden. Die Liste der teilnehmenden Akzeptanzstellen wird stetig erweitert. Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Stand auf unserer Webseite.

Bezahlen Sie einfach beim lokalen Händler per Karten-Terminal. Ihr Restguthaben bleibt automatisch erhalten. Ebenso können Sie mehrere Gutscheine kombinieren, um größere Investitionen abzudecken. Dies erweitert Ihre Einkaufsmöglichkeiten erheblich.

Ja, der SAWI-Gutschein eignet sich ideal als Geschenk zu verschiedenen Anlässen wie Geburtstagen, Jubiläen, Hochzeiten, Ostern und Weihnachten. Er bietet dem Beschenkten die Freiheit, aus einer Vielzahl von Akzeptanzstellen zu wählen. Der maximale Aufladebetrag beim SAWI-Gutschein beträgt 100 €.

Der SAWI-Gutschein hat ab dem Tag des Verkaufs eine Gültigkeit von 3 Jahren. Überprüfen Sie das Ablaufdatum auf dem Gutschein, um sicherzustellen, dass er innerhalb der Gültigkeitsdauer verwendet wird.

Der SAWI-Gutschein kann mit 10, 20, 25, 50 oder 100€ aufgeladen werden.

Nein, eine Barauszahlung, auch des etwaigen Restbetrags, ist nicht möglich. Der SAWI- Gutschein kann nur für Einkäufe und Dienstleistungen bei den teilnehmenden Akzeptanzstellen verwendet werden.

Der SAWI-Gutschein kann aus sicherheitstechnischen Gründen nur einmal verwendet werden und ist daher nicht wiederaufladbar. Jede Karte ist mit einer individuellen Sicherheitsnummer (Rubbelfeld) versehen, die die Online-Guthabenabfrage ermöglicht.

Achtung: Die SAWI-Jobkarte, welche dem SAWI-Gutschein optisch sehr ähnlich sieht, ist durch den Arbeitgeber wiederaufladbar. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob Sie den Mitarbeiterbonus von bis zu 50€ pro Monat in Form der SAWI-Jobkarte erhalten können.

Ja, Sie können sich Ihr aktuelles Guthaben jederzeit über die Online-Guthabenabfrage anzeigen lassen. Hierfür benötigen Sie Ihrer Kartennummer und die Sicherheitszahl. Die Sicherheitszahl finden Sie auf der Rückseite des SAWI-Gutscheins unter dem Rubbelfeld.

Wir stellen uns proaktiv gesellschaftlichen Herausforderungen und geben Unternehmen der Saaleregion in der komplexen Lebens- und Arbeitswelt eine wertvolle Orientierung. Innovation im Netzwerk für eine starke Region.

Kontaktinformationen

Geschäftsstelle
Professor-Hermann-Klare-Str. 6,
07407 Rudolstadt