FAQ
Häufig gestellte Fragen
Ja, eine Mitgliedschaft im SaWi ist keine Voraussetzung, um eine Akzeptanzstelle der SaWi-Card zu werden.
Ja, eine Mitgliedschaft im SaWi ist keine Voraussetzung, um die SaWi-Card als Arbeitgeber einzuführen.
Ja, man kann eine oder beide Rollen einnehmen.
Der Saale Wirtschaft e.V. übernimmt die einmalige Einrichtungsgebühr für die Akzeptanzstellen an dem SaWi-Card-System.
Pro Bezahlvorgang mit der SaWi-Card ist ein Disagio von 5% (Brutto) an den Saale Wirtschaft e.V. zu entrichten.
Für die Freischaltung des Terminals erhebt Ihr Zahlungsdienstleister ggf. Kosten. (Bsp.: Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt einmalig 10€ pro Terminal und 1,5€/Monat ). Zusätzlich berechnet Ihnen der Netzbetreiber bei jeder Einlösung eine geringfügige Transaktionsgebühr, analog einer girocard-Kartenzahlung. Für weitere Details fragen Sie bitte bei Ihrer Bank oder Zahlungsdienstleister nach.
Für Arbeitgeber gibt es drei Preiskomponenten beim Einsatz der SaWi-Card. Die Kosten zur Anlage der Arbeitnehmer, die Gebühr pro Aufladung und nach Bedarf der Preis für das Aufdrucken des Unternehmenslogo auf die SaWi-Card.
Bis zum 31.12.2024 gelten folgende Preise für Arbeitgeber, die sich an der Pilotphase der Einführung der SaWi-Card beteiligen:
- Anlage der Mitarbeiter: 4€/pro Mitarbeiter*
(inkl. Karte und Systemzugang) - Gebühr pro Aufladung: 1,50€
- Schwarzes Unternehmenslogo: 99€ (auf der Standardkarte)
- Individuell vereinbar ein 4-farbig Unternehmenslogo
(als eigene Edition bestellbar / Bsp.: 200 Stck / 4,50€/Stck )
Ab dem 01.01.2025 gelten folgende Standardpreise für Arbeitgeber.
- einmalige Anlage Arbeitgeber: 99,- €
- Jobkarte pro Arbeitnehmer: 2,50€*
- Gebühr pro Aufladung: 1,50€
- optional – Schwarzes Unternehmenslogo: 99€ (auf der Standardkarte)
- Individuell vereinbar ein 4-farbig Unternehmenslogo
(als eigene Edition bestellbar / Bsp.: 200 Stck / 4,50€/Stck )
* Mindestbestellmenge ist 10 Karten pro Bestellung.
Für Nachbestellung von Karten für weitere Mitarbeiter oder Ersatzbeschaffungen im Fall, dass eine Karte verloren gegangen ist, gelten die Standardpreise vom 01.01.2025.
** alle Preise sind Netto-Preise zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Sie können aus zwei unserer Standardlayouts wählen und entscheiden, ob Sie Ihr Unternehmenslogo auf der Kartenrückseite aufdrucken möchten.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, die Vorderseite der Karte individuell zu gestalten. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen
Anfragen können über Sie über unserer Webseite stellen. Die Karten werden direkt vom Saale Wirtschaft e.V. bestellt und sie bekommen zeitnah die Anmeldeinformationen für die Webanwendung als Arbeitgeber, sowie die bestellten Karten an Ihre hinterlegte Postanschrift zugeschickt.
Ganz einfach über unsere Webseite . Für die Nachbestellung von Karten für weitere Mitarbeiter oder Ersatzbeschaffungen (bspw. bei Verlust) gelten die Standardpreise vom 01.01.2025.
Das Guthaben auf der Jobkarte kann an allen teilnehmenden Akzeptanzstellen eingelöst werde. Die Liste der teilnehmenden Akzeptanzstellen wird stetig erweitert. Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Stand auf unserer Webseite oder melden uns einen Laden, Restaurant, Dienstleister, Freizeit- und Tourismusangebot, das für Sie interessant ist.
Mit dem steuerfreien Guthaben ist eine gesetzliche Bedingung zur regionalen Einlösung des aufgeladenen Betrags verbunden. Regionalität definiert sich hierbei über die ersten beiden Ziffern der Postleitzahl. Konkret bedeutet es, dass ausgehend vom PLZ-Bereich 07, die angrenzenden PLZ-Bereiche 04, 06, 08, 95, 96, 98 und 99 möglich sind.
Nein, dass ist nicht möglich.
Beispielsweise nutzt der Stadtring Rudolstadt eine Variante des AVS-Systems für die Rudolstadt Card. Diese ist grundsätzlich als Rabattkarte aufgesetzt und kann technisch nicht mit der SaWi-Card kombiniert werden. Dagegen sprechen gesetzliche Regelungen, die die Kombination einer Rabattkarte untersagen.
Die SaWi-Card greift den Trend zu mehr Regionalität und Heimatverbundenheit im Kaufverhalten auf und bindet die Kaufkraft in der Region. Händler bekommen zudem ein weiteres Plus in der Positionierung gegenüber dem Onlinehandel.
Mittelfristig wollen wir die regionale Wertschöpfung in der Region entwickeln und ein attraktives Angebot schaffen, von dem die Einwohner der Region als Konsumenten und Arbeitnehmer profitieren.
Die an Tankstellen vertriebenen Produkte stehen für eine sehr geringe regionale Wertschöpfung. Diese würde dazu führen, dass ein Großteil des im SaWi-Card-System befindlichen Geld nicht in der Region verbleibt, sondern abfließt.
In der Webanwendung für Arbeitgeber sind die an sie geschickten Jobkarten mit den eindeutigen Kartennummern hinterlegt. Sie können die Karte auswählen und einen Mitarbeiter zuordnen.
Die SaWi-Card kann direkt in der Webanwendung für Arbeitgeber aufgeladen werden. Hier können Sie festlegen, welcher monatlicher Betrag pro Mitarbeiter aufgeladen werden soll, welchen Grund die Aufladung hat, ob die Aufladung automatisch erfolgen soll und ob es ein Enddatum für die letzte Aufladung gibt. Die erste Aufladung erfolgt direkt mit dem Speichern.
Die SaWi-Card kann direkt in der Webanwendung für Arbeitgeber aufgeladen werden. Hier ist es möglich bis zu 12-mal im Jahr einen steuerfreien Betrag von maximal 50€ monatlich pro Arbeitnehmer aufzuladen.
Nein, sie können in der Webanwendung für Arbeitgeber festlegen, ob die monatliche Aufladung automonatlich erfolgen soll.
Ja, sie können in der Webanwendung für Arbeitgeber eine Sammelaufladung für alle Mitarbeiter anstoßen.
Technisch ist es möglich, dass Sie in einem Vorgang mehr als 50€ aufladen. Sie müssen aber dabei beachten, dass der Betrag zu versteuern ist. Bitte fragen sie hierzu Ihren Steuerberater nach den Details da der Saale Wirtschaft e.V. keine Steuerberatung durchführen kann.
Ja, das ist möglich einmalige Aufladungen vorzunehmen. Sie können beispielsweise den Aufladungsgrund „Firmenjubiläum“ in der Webapp angeben. Parallel bestehenden automatische monatliche Aufladungen bleiben unberührt von der manuellen Aufladung.
Bitte fragen sie zu steuerlichen Aspekten Ihren Steuerberater.
Ja, Sie können Ihr Guthaben auf unserer Webseite sawi-card.de jederzeit unter Nutzung Ihrer Kartennummer und Sicherheitszahl (auf der Rückseite der SaWi-Card unter dem Rubbelfeld) abfragen.
Das durch den Arbeitgeber geladene Guthaben hat eine Gültigkeit von 36 Monaten. Löst der Mitarbeiter das Guthaben nicht in diesen Zeitraum ein, verfällt es.
Der PIN für die Guthabenabfrage erforderlich. Der PIN ist nicht erforderlich beim Einlösen des Guthabens am Terminal.
In der Webanwendung für Arbeitgeber können Sie den Austrittstermin des Mitarbeiters erfassen. Damit sind keine weiteren automatischen Aufladungen auf diese Karte möglich. Die Jobkarte verbleibt weiter im Besitz des Mitarbeiters, bis das darauf befindliche Guthaben verbraucht oder das Guthaben älter als 36 Monate ist.
Nein, das ist nicht möglich, da die Karte an den Arbeitgeber gebunden ist. Der neue Arbeitgeber muss eine neue Karte für sie bestellen.
In der Webanwendung für Arbeitgeber können Sie die Jobkarte sperren. Damit kann die Karte nicht mehr am PoS (Point of Sales) eingelöst werden und das Guthaben wird auf 0€ gesetzt. Eine Ersatzkarte kann bestellt werden und das Restguthaben wird auf die Ersatzkarte übertragen. Die Ersatzkarte ist am nächsten Tag einsetzbar.
Sie können mit der Ausgabe der SaWi-Card an die Mitarbeiter der Niederlassungen beginnen, wo es Akzeptanzstellen gibt.
Sollten die Mitarbeiter aus der Niederlassung, wo es keine Akzeptanzstellen gibt regelmäßig in die Niederlassung kommen, wo es Akzeptanzstellen gibt können sie dort das Guthaben einlösen.
Wenn es noch keine Akzeptanzstellen in dem Ort gibt, sie aber interessante Angebote kennen, sprechen sie uns an. Wir prüfen dann, ob eine Erweiterung der Akzeptanzstellen in diesen PLZ-Bereich möglich ist.
In der Regel sind verschiedene Aktionen, wie Zahlung, Stornierung, Guthabenabfrage, Einsatz von Restguthaben, Kassenschnitt, direkt am Kartenterminal möglich. In den kurzen Videos sind die Bedienung der Terminals von CCV, ingenico, Verifone, und worldline erklärt.
Die AVS unterstützt aktuell folgende Netzbetreiber, über die im Hintergrund die Zahlungsabwicklung bei Nutzung eines entsprechenden Terminals abgewickelt werden kann.
Name Netzbetreiber aktuell | Name Netzbetreiber Historie |
Payone | B+S-Card Service |
Ingenico Payment Services (Payone) | Ingenico Payment Services |
Six Payment Services | VÖB-ZVD Processing |
VR Payment | CardProcess |
Elavon | Elavon |
Paysquare | Commerzbank |
Paysquare | Paysquare |
Concardis (Nexi) | Concardis |
Concardis (Nexi) | Cardtech |
InterCard | Intercard |
FirstData /TeleCash | TeleCash |
Bank-Verlag | Bank-Verlag |
VÖB-ZVD Processing | VÖB-ZVD Processing |
— | LH Air Plus |
— | Lavego |
Transact / epay |
Für die Freischaltung des Terminals erhebt Ihr Zahlungsdienstleister ggf. Kosten. (Bsp.: Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt einmalig 10€ pro Terminal und 1,5€/Monat ). Zusätzlich berechnet Ihnen der Netzbetreiber bei jeder Einlösung eine geringfügige Transaktionsgebühr, analog einer girocard-Kartenzahlung. Für weitere Details fragen Sie bitte bei Ihrer Bank oder Zahlungsdienstleister nach.
Bitte schicken sie eine Anfrage an (avs-gutscheinkarte@avs.de ). Die AVS wird abklären, wie Ihr Anbieter unterstützt wird.
Ja, das ist in der Kurzbeschreibung (Freischaltüberprüfung) beschrieben. Wählen sie einfach Ihren Terminal aus.
- Verifone H5000
- Ingenico
- Verifone CCV
- Worldline (z.B. Yomani, Yoximo, Yomova)
Sie geben den Verkaufsbetrag am Terminal ein und ziehen die SaWi-Card nach Aufforderung durch das Terminal. Die Zahlung wird nicht akzeptiert. Sie können die Zahlung mit den angedruckten Restguthaben anschließend wiederholen. Der noch offene Betrag muss dann mit Bargeld oder einer anderen Karte (EC oder Kreditkarte) beglichen werden. Das kurze Video erläutert den Vorgang.
Gesetzlich ist es vorgeschrieben, dass das Guthaben, das sich auf der Karte befindet nicht als Bargeld ausgezahlt werden darf. Im Falle das der Kunde die Ware zurückbringt, sollten sie ihm einen Gutschein über die Höhe des ursprünglich eingelösten Kartenguthaben ausstellen.
Die Liste der teilnehmenden Akzeptanzstellen wird stetig erweitert. Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Stand auf unserer Webseite oder melden uns einen Laden, Restaurant, Dienstleister, Freizeit- und Tourismusangebot, das für Sie interessant ist.
Wöchentlich erfolgt eine Sammellauf, in der der Guthabeneinsatz bei den Akzeptanzstelle vom Konto des Saale Wirtschaft e.V. ausgeglichen wird. In diesen Schritt wird das Disagio abgezogen. Beispiel: Löst der Kunde ein Kartenguthaben von 100€ bei Ihnen ein, dann wird Ihnen vom Saale Wirtschaft e.V. 95€ überwiesen.
Sie bekommen einen Zugang zur Webanwendung, in dem für Sie als Akzeptanzstelle verschiedene Auswertungen bereitgestellt werden.
Ja, die mit der SaWi-Card getätigten Umsätze werden im Kassenschnitt ausgegeben.
Es wird ein Vertrag zwischen Ihren als Akzeptanzstelle und dem Saale Wirtschaft e.V. geschlossen. Bitte laden Sie laden Antragsformular heruntern und senden es an uns zurück. Wir senden Ihnen umgehend den Vertrag zur Teilnahme als Akzeptanzstelle zu.
Es wird ein Vertrag zwischen Ihren Unternehmen und dem Saale Wirtschaft e.V. geschlossen. Bitte fragen Sie diesen über unser Kontaktformular an.
Ja, es ist möglich die SaWi-Card als alternatives Zahlungsmittel zu einer Kreditkarte oder Paypal in einem Onlineshop zu integrieren. Hierzu ist es erforderlich, dass der Betreiber des Onlineshops den Webservice der AVS einbindet. Eine Dokumentation des Webservices stellen wir ihnen gern bereit.